Sie können dieses Anliegen maximal 9 Mal auswählen.
Die Um- und Abmeldung steht Ihnen zur Verfügung, sollten Sie alleine oder mit Ihrem Ehepartner, eingetragenen Ehepartner oder minderjährigen Kindern innerhalb Mülheim an der Ruhr umgezogen sein. Oder wenn Sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen wollen.
Wählen Sie bitte die Anzahl der Anliegen entsprechend der Anzahl der umziehenden Familienmitglieder aus.
Die Úmmeldung und Abmeldung von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gem. §§ 16b, 16c, 16d, 20 Abs. 3 AufenthG oder Mitarbeiter der Max-Planck-Institute in Mülheim an der Ruhr, kann nur in den allg. Öffnungszeiten ohne Termin erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung für die Anmeldung benötigen.
Sollten Sie als alleinerziehender Elternteil mit Ihrem minderjährigen Kind umziehen, ist darüber hinaus noch eine ausgefüllte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten notwendig.
Download: Wohnungsgeberbescheinigung
Download: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten