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Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E oder D/DE nicht ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen, ist es notwendig, dass Sie eine Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz absolvieren. Diese wird durch den Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) dokumentiert, eine neue Karte, ähnlich wie der EU-Kartenführerschein. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Verkehrsministeriums.