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Schritt 1 von 6: Auswahl der Funktionseinheit

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Titel

  1. Auswahl der Behörde

    Zunächst wählen Sie bitte die gewünschte Behörde aus den angebotenen Behörden aus.

  2. Auswahl des Anliegens

    Anschließend erhalten Sie die zur Behörde angebotenen Anliegen angezeigt, wählen Sie entsprechend aus.

  3. Terminauswahl

    Anschließend wird ein Kalender eingeblendet, aus dem die freien Zeiten hervorgehen. Rot gekennzeichnete Bereiche bedeuten, dass zu diesen Zeiten keine Termin vergeben werden können. Markieren Sie dann bitte ihren Terminwunsch mit einem Mausklick im Kalender. Der Bereich wird dann grün dargestellt. Die Angaben zum Terminwunsch werden unterhalb der Überschrift textlich angezeigt.
    Je nach Konfiguration kann es auch sein, dass anstatt des Kalenders, eine Seite mit Terminvorschlägen angezeigt wird. Die Vorschläge lassen sich nach Datum und Wochentag filtern. Bei Auswahl eines Termins werden Sie direkt auf die nächste Seite weitergeleitet.

  4. Persönliche Daten

    Es erscheint die Eingabemaske für ihre persönlichen Daten. Alle mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Es besteht die Möglichkeit für spätere Anfragen die persönlichen Daten auf Ihrem PC zu speichern, eine erneute Angabe dieser Daten bei zukünftigen Anfragen ist dann nicht mehr erforderlich, abgesehen von evtl. Änderungen die dann erfolgen können wenn die neue Anfrage erzeugt wird. Setzen Sie dazu bitte einen Haken in das Feld Persönliche Daten für zukünftige Anfragen speichern. Bestätigen Sie die Anfrage, sofern nötig, nach der Eingabe des Sicherheitscodes, mit einem Klick auf 'Weiter'.

  5. Terminübersicht

    Abschließend erhalten Sie eine Übersicht über ihren ausgewählten Termin und können einen weiteren Termin reservieren.

  6. Bestätigungsmail

    Sie erhalten anschließend eine E-Mail in der Sie einen Bestätigungslink anklicken müssen. Erst nach der Bestätigung wird Ihr Termin an die Behörde übertragen.

  7. Rückmeldung Sachbearbeiter

    Ihre Anfrage wird dann in der Behörde geprüft und Sie erhalten eine weitere E-Mail, diesmal direkt vom Sachbearbeiter. Diese Mail enhält dann auch die Angaben zu ggf. beizubringenden Unterlagen.

Datenschutzhinweise des Bürgeramtes

Datenschutzhinweise und Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen oder nach der Art der Öffentlichen Aufgabe.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortliche Stelle ist:

Stadt Mülheim an der Ruhr
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 455-0
E-Mail: versenden

Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie wie folgt:

Dr. Marco Plehn
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
E-Mail: versenden

2. Welche Daten werden verarbeitet und woher kommen sie?

Wir verarbeiten Daten, die wir von Ihnen erhalten haben. Es handelt sich dabei um Daten zur Person, sogenannte Stamm- und Kommunikationsdaten, bei gebührenpflichtigen Vorgängen um Zahlungsdaten, bei Vorgängen der Kraftfahrzeugzulassung um technische Fahrzeugdaten und bei Vorgängen des Fahrerlaubnisrechts um Führerscheindaten.

3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Datenverarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten Ihre Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), des Fahrlehrergesetzes (FahrlG), des Personalausweisgesetzes (PersAuswG), des Passgesetzes (PassG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV). Die Datenerhebung erfolgt zu folgenden Zwecken: Zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der die Stadt Mülheim an der Ruhr unterliegt, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO Zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im Öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung Öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Stadt Mülheim an der Ruhr übertragen wurde, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO Im Rahmen der Interessenabwägung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO): soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten aufgrund Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO)

4. Wer bekommt meine Daten?

Es erhalten nur diejenigen BehÖrden und Personen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten brauchen. Teilweise bedienen wir uns zur Erfüllung unserer Aufgaben externer Dienstleistender, die Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Die Dienstleistenden kommen zum Beispiel aus den Bereichen IT und Telekommunikation, Druck und Versand. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nicht statt. 5. Wie lange werden me

ine Daten gespeichert?

Wir speichern die Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Ihre persÖnlichen Daten werden nur solange verarbeitet und gespeichert wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Die konkrete Speicherdauer ist abhängig von dem Zweck der Datenverarbeitung sowie von verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten und den gesetzlichen Verjährungsfristen.

6. Welche Datenschutzrechte habe ich?

Sie haben das Recht auf Auskunft zu den über Sie verarbeiteten Daten sowie das Recht auf Widerruf von Einwilligungserklärungen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie das Recht auf Berichtigung und LÖschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung und der Datenübertragbarkeit und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Ferner haben Sie ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Düsseldorf.

7. Habe ich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Zur Aufgabenerfüllung müssen Sie der Stadt Mülheim an der Ruhr nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellten, die für die Erfüllung der Aufgabe erforderlich sind. Wir erheben keine weiteren als die gesetzlich vorgeschriebenen Daten. Um über Anträge entscheiden zu kÖnnen, benÖtigen wir bestimmte Daten. Es kann sein, dass Leistungen nicht oder nur teilweise gewährt werden kÖnnen, entzogen werden oder dass sich die Bearbeitung verzÖgert, wenn Sie uns Ihre Daten nicht bereitstellen. Ferner werden wir in der Regel den Abschluss des Vertrages ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen kÖnnen und gegebenenfalls beenden müssen.

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Stadt Mülheim an der Ruhr
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 455-0
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